**Das Wohnhaus für die Familie mit zusätzlicher Einliegerwohnung **
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Hier läßt es sich sehr gut leben. Das Haus mit großzügigem und modernen Grundriss bietet eine Atmosphäre, die zum Wohlfühlen einlädt.
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein Haus mit Einliegerwohnung, die entweder separat vermietet, oder als Wohnung für Personal genutzt werden kann. Jede Einheit hat ihren eignen Gartenanteil.
Schauen Sie sich das Objekt mit seinen vielseitigen Möglichkeiten an und machen Sie sich selbst ein Bild.
Die Highlights sind:
+ Das Haus zur Eigennutzung oder auch der Vermietung:
+ Wohnfläche beträgt gesamt ca. 262,00 m², davon entfallen gerundet auf:
+ Den gemeinsamen Eingangsbereich bzw. Windfang für die Einliegerwohnung und das Haupthaus mit ca. 9,00 m²
(je hälftig berechnet)
Die Einliegerwohnung:
+ Das Schlafzimmer mit ca. 10,50 m²
+ Der Wohn- und Essbereich mit ca. 22,00 m²
+ Das Badezimmer mit Dusche mit ca. 5,00 m²
+ Angrenzende Terrasse OHNE Berechnung und dem eigenem Garten
Die Hauptwohnung:
+ Im Erdgeschoss die Garderobe im Haupthaus mit ca. 5,00 m²
+ Die Diele mit ca. 10,00 m²
+ Gäste-WC mit ca. 3,50 m²
+ Hauswirtschaftsraum mit ca. 7,00 m² und
+ Angrenzender Speisekammer mit ca. 3,50 m²
+ Großer Ess- und Kochbereich mit ca. 26,00 m²
+ Wohnbereich mit ca. 33,50 m²
+ Angrenzende Terrasse OHNE Flächenberechnung und dem eigenem Garten
Im Obergeschoss:
+ Große Diele mit ca. 12,250m²
+ Gäste-WC mit ca. 5,00 m²
+ Zugang zum separatem Schlaf- oder Kinderzimmer mit ca. 29,00 m²
+ Von dort der Zugang zum Speicher mit ca. 27,00 m² Nutzfläche (NICHT in der Wohnfläche eingerechnet!)
+ Großes Schlafzimmer mit ca. 24,50 m² und
+ Angrenzender Ankleideraum mit ca. 6,54 m²
+ Badzimmer mit Dusche und Wanne mit ca. 8,00 m²
+ Separates WC mit ca. 1,50 m²
+ Arbeitszimmer mit ca. 21,50 m² und
+ Großer Balkon mit ca. 10,00 m² (berchnet werden ca. 50% = ca. 5,00 m²)
+ Abstellraum mit ca. 4,50 m²
+ Gästezimmer mit ca. 10,00 m²
+ Ergibt ca. 42,00 m² Wohnfläche für die Einliegerwohnung und ca. 220,00 m² für das Haupthaus im EG und OG OHNE Anrechnung der Terrassen und Gartenanteile
In der angrenzenden Garage mit einer Nutzfläche von ca. 37,00 m² haben 2 PKW gut Platz
+ Der Heizungsraum mit ca. 8,00 m² Nutzfläche
+ Hochwertige Keramikfliesen im gesamten Erdgeschoss in der Einliegerwohnung sowie auch im Haupthaus
+ Hochwertiger Parkettboden im Obergeschoss außer Bad und WC-Bereich
+ Teilweise bodentiefe Fenster
+ Bad mit Wanne und Dusche
+ Separates WC
+ Einbauküche in der offenen Küche mit elektrischen Geräten, Spülmaschine etc.
+ doppelverglaste Kunststoffenster
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Geniessen Sie die ruhige Lage!
+ Geschäfte für den täglichen Bedarf in wenigen Minuten erreichbar
+ Mit dem PKW zur Ortsmitte in ca. 2 min, (ca. 1,0 km)
+ Grund- und Mittelschule Grassau in ca. 2 min erreichbar
+ Mit dem PKW zur Autobahn A 8 Richtung Salzburg oder München in ca. 9 min, (ca. 8 km)
+ Mit dem PKW zum Marienplatz in München in ca. 1 Std. (ca. 92 km)
+ Mit dem PKW zur Stadtmitte Salzburg in ca. 42 min, (ca. 58 km)
+ Wir verfügen über den Qualifizierten Makler-Allein-Auftrag mit dem Eigentümer!
+ Die Grundrisse zeigen den modernen und großzügigen Schnitt. Ich weise darauf hin, dass es bei den Grundrissen regelrecht um eine Information zur Anordnung der Räumlichkeiten geht. Die Originalgrundrisse werden bei der Besichtigung gezeigt.
Es wird keinerlei Garantie für die Darstellung, Bemaßung und Möblierung übernommen.
+ Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers.
Dieser beträgt bei Immobilien derzeit 3,57% inkl. MwSt. der notariellen Kaufpreis- summe, soweit nicht das Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist oder es aus gesetzlicher Änderung zu einer Veränderung der Umsatzsteuer kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Käufer-Provision ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung des Kauf- vertrages. Wir weisen darauf hin, das wir einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen haben. (§656 c BGB)
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