Die Großnichte verpflichtete sich, ihre Großtante und ihren Großonkel (beide über 80 Jahre alt) bei Einkäufen, Besorgungen und Arztbesuchen zu unterstützen. Im Gegenzug haben ihr die Großtante und der Großonkel ihr eine Wohnung gegen eine monatliche Leibrente von 800 Euro übertragen.
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs begründete sie damit, dass sie für ihre 50 Quadratmeter große und zirka drei Kilometer entfernte 2-Zimmer-Wohnung 1.300 Euro Miete zahlen müsse, sie nicht erst seit Corona im Homeoffice arbeite und ein Arbeitszimmer benötige und sie ihre Großtante und ihren Großonkel im Notfall schnell unterstützen könne. Das ältere Ehepaar, das die Wohnung bewohnt, wurde daher vom Amtsgericht zum Auszug verurteilt.
Quelle: Amtsgericht München (AZ 453 C 3432/21)
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