Das neue Gesetz soll für Neubauten gelten, für die nach dem 1. Juni 2022 eine Baugenehmigung beantragt wird, oder für Bestandsbauten, die nach diesem Termin eine neue Dachhaut bekommen. Es sollen aber auch Ausnahmen gelten, beispielsweise dann, wenn die Maßnahmen aufgrund des Denkmalschutzes nicht durchgeführt werden können oder das Dach bereits begrünt werden muss.
Mithilfe des Gesetzes soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise geleistet werden. Der Gesetzesentwurf knüpft an Gesetze einzelner Länder an, durch die eine Solarpflicht bereits eingeführt wird – so in Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg. Der vollständige Gesetzesentwurf kann über das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien des Deutschen Bundestages eingesehen werden.
Quelle: bundestag.de
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